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Der aktuelle Vergabestand ist nicht amtlich bestätigt. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Bippen nachfragen.
Zum Baugebiet Bippen Nord-West II in Bippen liegen amtliche Informationen vor. Der Bebauungsplan ist seit 2023 rechtskräftig.
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Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Hier sind bis zu zwei Vollgeschosse erlaubt, also Erdgeschoss plus Obergeschoss. Das ist der typische Rahmen für Stadtvillen und klassische Einfamilienhäuser. Ein Vollgeschoss ist eine Etage in voller Raumhöhe. Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt oft nicht mit, wenn es niedriger ist. Die Details regelt der Plan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel deines Grundstücks überbaut werden darf. GRZ 0,4 heißt: 40 Prozent der Grundstücksfläche. Bei einem 500 m² großen Grundstück sind das 200 m². Garage, Zufahrt und Terrasse zählen teilweise mit, dafür erlaubt der Plan meist einen Zuschlag.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. GFZ 0,8 bedeutet bei einem 500 m² großen Grundstück bis zu 400 m² anrechenbare Geschossfläche. Gemessen wird grundsätzlich nach den Außenmaßen aller Vollgeschosse. Das ist nicht die Wohnfläche. Zusätzliche Festsetzungen des Bebauungsplans sind zu beachten.
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle. Quellenmeldung und letzte Gegenprüfung werden getrennt ausgewiesen.
| Angabe | Wert | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Grundstücke gesamt | 22 | Originalquelle Gegengeprüft am 23.09.2026 |
| Planungsstand | Baurecht steht | Originalquelle Gegengeprüft am 24.09.2026 |
| Rechtskraft B-Plan | 31.08.2023 | Originalquelle Gegengeprüft am 24.09.2026 |
| Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte | Originalquelle Gegengeprüft am 24.09.2026 |
| GRZ | 0,4 | Originalquelle Gegengeprüft am 24.09.2026 |
| GFZ | 0,8 | Originalquelle Gegengeprüft am 24.09.2026 |
| Vollgeschosse max. | 2 | Originalquelle Gegengeprüft am 24.09.2026 |
| Gebiet art | baugebiet | Originalquelle Gegengeprüft am 23.09.2026 |
Letzte Gegenprüfung: 24.09.2026
Das Baurecht steht, eine öffentliche Vergabe ist aber nicht belegt. Am besten direkt beim Bauamt der Stadt Bippen nachfragen.
Für das Baugebiet Bippen Nord-West II sind 22 Grundstücke insgesamt geplant.
Zulässig sind bis zu 2 Vollgeschosse.
Mögliche Hausformen sind Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Bis zu 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
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