Grundstücke und Bewerbung
Die wichtigsten Angaben im Überblick.
Vergabe läuft
Zur VergabeseiteVerkauf und Ansprechpartner stehen auf der Vergabeseite.
In Lüsche sind Grundstücke zur Bebauung vorgesehen. Das Gebiet liegt südlich des Waldwegs und westlich der Carumer Straße. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Die Vergabe von Grundstücken läuft derzeit.
Die wichtigsten Angaben im Überblick.
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Aufbereitung des Bebauungsplans in Alltagssprache. Verbindlich sind die Festsetzungen im Original-Plan.
Offizielles Dokument der Kommune. Es wird von der amtlichen Quelle geladen.
18 Regeln aus dem Bebauungsplan, jede mit dem Bereich, für den sie gilt, und dem Wortlaut im Plan.
Die festgesetzten Traufhöhen (TH) und Firsthöhen (FH) sind Höchstgrenzen über der Oberfläche in Fahrbahnmitte der nächsten öffentlichen Erschließungsstraße.
Die festgesetzte Traufhöhe (TH) gilt auch als höchstzulässige Höhe der traufseitigen Außenwand.
In den allgemeinen Wohngebieten (WA) ist die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig; die zulässige Grundfläche darf jedoch für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 genannten Anlagen um bis zu 20 % überschritten werden (gem. § 19 Abs. 4 Satz 3).
bei Grundstücken mit Doppelhausbebauung beträgt sie mindestens 300 m² je Doppelhaushälfte.
In allen allgemeinen Wohngebieten (WA) beträgt die Mindestgröße von Baugrundstücken im Falle einer Einzelhausbebauung 600 m²;
In den allgemeinen Wohngebieten (WA) sind je Wohngebäude und je Einzelhaus gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB höchstens zwei Wohnungen zulässig; je Doppelhaushälfte ist jedoch nur eine Wohnung zulässig
je Doppelhaushälfte ist jedoch nur eine Wohnung zulässig
bei der Berechnung der jeweiligen Dachflächenlänge werden Ortgangüberstände höchstens bis 50 cm berücksichtigt.
Dachaufbauten und Dacheinschnitte mit höheren Traufen sind bis zu einer Breite von höchstens 30 % der Länge der jeweiligen Dachfläche zulässig, höchstens aber bis zu einer Breite von 5 m je Aufbau oder Einschnitt;
Bei der Ermittlung der Dachfläche sind Garagen, überdachte Stellplätze sowie bauliche Nebenanlagen nicht zu berücksichtigen
Es sind nur geneigte Dächer mit einer Dachneigung zwischen 18° und 50° zulässig; abweichend sind für Mansarddächer steilere Dachneigungen zulässig.
Die Vorschriften zur Dachneigung gelten nicht für überdachte Stellplätze und Garagen gem. § 12 BauNVO, Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sowie Gebäudeteile soweit sie untergeordnet sind.
Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB ausschließlich standortgerechte, einheimische Laubgehölze mit einem Pflanzabstand von 1,2 m anzupflanzen und als dichte Pflanzung dauerhaft zu erhalten;
ausgefallene Gehölze sind gleichartig und gleichwertig zu ersetzen.
Als Grundstückseinfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind Mauern oder Gabionen sowie allgemein Einzäunungen in Form von Metallstabgitterzäunen zulässig, sofern mindestens 50% der Grundstückseinfriedungen als Hecken aus Laubsträuchern ausgeführt werden.
Jegliche Versiegelung, Aufschüttung oder Abgrabung ist auf Baugrundstücken im Abstandsbereich von 3 m zu den Flächen zum Anpflanzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB unzulässig, dies gilt auch für Garagen und Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. §§ 12 und 14 BauNVO.
Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind zwischen der straßenseitigen Baugrenze und der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, überdachte Stellplätze sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO in Form von Gebäuden unzulässig.
Jegliche Versiegelung, Aufschüttung oder Abgrabung ist auf Baugrundstücken im Abstandsbereich von 3 m zu den Flächen zum Anpflanzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB unzulässig,
Jede Angabe stammt aus einer öffentlichen Quelle der Kommune, der Vermarkter oder der Presse.
| Angabe | Wert | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Vergabestatus | Offen | Originalquelle Quelle abgerufen am 23.09.2026 |
| Planungsstand | Baurecht steht | Originalquelle Quelle abgerufen am 25.09.2026 |
Quellen zuletzt abgerufen: 25.09.2026
Ja. Die Vergabe im Baugebiet südlich Waldweg, westlich Carumer Straße ist aktuell offen. Ansprechpartner und Bewerbungsmodalitäten stehen auf der offiziellen Vergabeseite von Bakum.
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